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   BVerwG, 25.07.2002 - 3 B 81.01   

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https://dejure.org/2002,31356
BVerwG, 25.07.2002 - 3 B 81.01 (https://dejure.org/2002,31356)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2002 - 3 B 81.01 (https://dejure.org/2002,31356)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 3 B 81.01 (https://dejure.org/2002,31356)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
    Auszug aus BVerwG, 25.07.2002 - 3 B 81.01
    Sie rügt zu Recht, dass das angefochtene Urteil im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1961 (BVerwG IV C 86.58 - BVerwGE 13, 28 [BVerwG 30.08.1961 - IV C 86/58]) abweicht.
  • BVerwG, 14.10.2002 - 3 PKH 11.02

    Rechtsmittel

    Die Zulassung der Revision in dem Verfahren BVerwG 3 B 81.01 berührt die Grundlagen der vorliegend angegriffenen Entscheidungen in den Rechtsstreiten BVerwG 3 B 76 - 93.00 in keiner Weise und taugt daher nicht als Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 7 b ZPO.
  • BVerwG, 14.10.2002 - 3 PKH 10.02
    Die Zulassung der Revision in dem Verfahren BVerwG 3 B 81.01 berührt die Grundlagen der vorliegend angegriffenen Entscheidungen im Rechtsstreit BVerwG 3 B 4.98 in keiner Weise und taugt daher nicht als Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 7 b ZPO.
  • BVerwG, 14.10.2002 - 3 B 4.98

    Festlegung der Zuständigkeit eines Gerichts für die Gewährung von

    Die Zulassung der Revision in dem Verfahren BVerwG 3 B 81.01 berührt die Grundlagen der vorliegend angegriffenen Entscheidungen im Rechtsstreit BVerwG 3 B 4.98 in keiner Weise und taugt daher nicht als Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 7 b ZPO.
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